§ 16 LuftSiAV

Verlängerung des Zulassungsbescheides

📖

(1) Vor Ablauf der Zulassung eines Sprengstoffspürhunde-Teams kann vom Hundeführer bei der zuständigen Behörde die Verlängerung des Zulassungsbescheides schriftlich beantragt werden. Dem Antrag ist zusätzlich zu den Unterlagen nach § 14 Absatz 1 ein Nachweis über die erfolgreich abgeschlossenen Wiederholungsschulungen entsprechend Nummer 12.9.3.9. bis 12.9.3.11. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 oder ein Nachweis über ein wöchentliches Erkennungstraining entsprechend Nummer 12.9.3.12. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 beizufügen.

(2) Nach Prüfung der Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Behörde über die Verlängerung des Zulassungsbescheides um längstens zwölf Monate. Die Verlängerung wird in dem Zulassungsbescheid vermerkt.

Suchhilfen: Zulassungsbescheid verlängern, Sprengstoffspürhund Zulassung erneuern, Hundeführer Antrag Verlängerung, Nachweis Wiederholungsschulung, Erkennungstraining Nachweis, Zulassung Sprenghund beantragen, Verlängerung behördlich beantragen, Zulassungsfrist Sprenghund verlängern, lassung, längerung, holungsschulung, antragen