Gesetz zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte
Zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 17 G v. 23.6.2017 I 1693
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Inhalt
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Form der Aktien
- § 3 Umwandlung in vinkulierte Namensaktien
- § 4 Kapitalmaßnahmen zur Beseitigung einer Gefährdung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung oder der Luftverkehrsrechte
- § 5 Veräußerungspflicht
- § 6 Unterrichtung der Aktionäre
- § 7 Weitergabe von Auskünften durch Kreditinstitute, Hinweispflicht
- § 8 Inkrafttreten