Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.12.2021 I 5190
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Inhalt
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Stellen
- § 3 Einzelstückprüfung
- § 4 Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen
- § 5 Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen
- § 6 Anerkennung der Nachweise anderer Stellen über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
- § 7 Genehmigung von Kleinbetrieben
- § 8 Behebung von Mängeln des Musters
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Zweiter Abschnitt Entwicklung und Herstellung
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Dritter Abschnitt Instandhaltung
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Vierter Abschnitt Schlussvorschriften