§ 7 3. DV LuftBO
Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge (zu § 20 Absatz 1 LuftBO)
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Für Wolkenflüge sind Segelflugzeuge wie folgt auszurüsten:
- 1.
- einem Fahrtmesser,
- 2.
- einem Höhenmesser,
- 3.
- einem Wendezeiger mit Scheinlot,
- 4.
- einem Magnetkompass und
- 5.
- einem Variometer.
Suchhilfen: Segelflugzeug Ausrüstung Wolkenflug, Fahrtmesser Pflicht, Höhenmesser Vorgabe, Magnetkompass erforderlich, Variometer Pflicht, Ausrüstung für Wolkenflüge, Fluggerät Messinstrumente, rüstung