§ 11 LTAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

📖
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Prüfen von Triebfahrzeugen“,
2.
„Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
3.
„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Suchhilfen: Triebfahrzeug prüfen, Zugfahrt durchführen, Eisenbahnbetrieb Regelbetrieb, Betriebsstörung Eisenbahn, Wirtschafts‑Sozialkunde Eisenbahn, Rangierfahrt durchführen, Eisenbahnprüfung Teil 2, Betriebsablauf Eisenbahn, führen, triebsstörung