§ 12 DVLStHV
Ausschlüsse
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↗ Links
Von der Versicherung kann die Haftung ausgeschlossen werden für
- 1.
- Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung und
- 2.
- Ersatzansprüche wegen Schäden, die durch fehlerhafte Kassenführung, durch Verstöße beim Zahlungsakt oder durch Veruntreuung durch das Personal des Versicherungsnehmers entstehen.
Suchhilfen: Haftungsausschluss Versicherung, Ausschluss Ersatzanspruch, Pflichtverletzung Versicherung, Veruntreuung Haftung, Schaden durch Kassenführung, Ausschluss Zahlungsfehler, Versicherungsleistung verweigern, Versicherungsnehmer Veruntreuung, sicherung, untreuung, sicherungsleistung