§ 12 DVLStHV

Ausschlüsse

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Von der Versicherung kann die Haftung ausgeschlossen werden für
1.
Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung und
2.
Ersatzansprüche wegen Schäden, die durch fehlerhafte Kassenführung, durch Verstöße beim Zahlungsakt oder durch Veruntreuung durch das Personal des Versicherungsnehmers entstehen.

Suchhilfen: Haftungsausschluss Versicherung, Ausschluss Ersatzanspruch, Pflichtverletzung Versicherung, Veruntreuung Haftung, Schaden durch Kassenführung, Ausschluss Zahlungsfehler, Versicherungsleistung verweigern, Versicherungsnehmer Veruntreuung, sicherung, untreuung, sicherungsleistung