§ 11 LPachtVG
Fischereipacht
📖
↗ Links
Für Verträge, durch die Betriebe oder Grundstücke überwiegend zur Fischerei verpachtet werden, gilt dieses Gesetz, soweit nicht Rechtsvorschriften der Länder inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.
Suchhilfen: Fischereipacht, Fischereivertrag, Gewässerpacht, Fischereirechte pachten, Fischereibetrieb leihen, Fischereigrundstück pachten, Fischereipachtvertrag, Fischereipachtgesetz