§ 5 LogMstrV
Handlungsspezifische Qualifikationen
↗ Links
- 1.
- Logistikprozesse,
- 2.
- Betriebliche Organisation und Kostenwesen,
- 3.
- Führung und Personal.
- 1.
- Logistikkonzepte,
- 2.
- Leistungserstellung,
- 3.
- Prozesssteuerung und -optimierung.
- 1.
- Darstellen des Einflusses logistischer Abläufe auf die Wertschöpfungskette;
- 2.
- Mitwirken bei der Entwicklung von logistischen Gesamtprozessen unter Einbeziehung von Teilprozessen sowie Erkennen von Zielkonflikten;
- 3.
- Berücksichtigen von Unternehmenszielen, Marktbedingungen und Kundenbedürfnissen;
- 4.
- Erarbeiten, Analysieren und Präsentieren von Ablaufkonzepten und des Informationsflusses für den eigenen Verantwortungsbereich;
- 5.
- Mitwirken bei Kapazitätsplanungen;
- 6.
- Mitwirken bei der Erarbeitung von Leistungsvorgaben für Geräte, Anlagen und Dienstleistungen und bei deren Auswahl.
- 1.
- Organisieren des Wareneingangs und Veranlassen der Reklamationsbearbeitung;
- 2.
- Steuern und Überwachen der Einlagerung und der Warenpflege;
- 3.
- Organisieren der Kommissionierung und auftragsbezogener Leistungen;
- 4.
- Auswählen der Versandart und Festlegen der Verpackung;
- 5.
- Organisieren des innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Transports einschließlich der Dokumente;
- 6.
- Organisieren des Güterumschlags;
- 7.
- Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen.
- 1.
- Umsetzen von geplanten logistischen Prozessen;
- 2.
- Ermitteln und Überwachen von Prozessdaten und Ableiten von Maßnahmen;
- 3.
- Sicherstellen der Verfügbarkeit von Anlagen, Betriebs- und Hilfsmitteln;
- 4.
- Erhalten der Betriebsbereitschaft von Anlagen und Geräten und Überwachen von Wartungs- und Prüfintervallen;
- 5.
- Sicherstellen von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen;
- 6.
- Nutzen von Informations- und Kommunikationssystemen.
- 1.
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling,
- 2.
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz,
- 3.
- Qualitätsmanagement.
- 1.
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der arbeitsbereichsbezogenen Kosten;
- 2.
- Überwachen und Einhalten zugeteilter Budgets;
- 3.
- Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung der Prozessoptimierung;
- 4.
- Hinwirken auf kostenbewusstes Handeln der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
- 5.
- Mitarbeit bei der Erarbeitung relevanter Kennzahlen für das Logistikcontrolling und deren Nutzung zur Bewertung und Optimierung logistischer Prozesse unter Einbeziehung der Kosten- und Leistungsrechnung;
- 6.
- Vorbereiten arbeitsbereichsbezogener kostenrelevanter Entscheidungen.
- 1.
- Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb;
- 2.
- Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes;
- 3.
- Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit sowie im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
- 4.
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Stoffen;
- 5.
- Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen.
- 1.
- Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen;
- 2.
- Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
- 3.
- Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität;
- 4.
- kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen.
- 1.
- Personalführung,
- 2.
- Personalentwicklung.
- 1.
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen;
- 2.
- Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie der betrieblichen Anforderungen;
- 3.
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen;
- 4.
- Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung;
- 5.
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft;
- 6.
- Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten;
- 7.
- Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess;
- 8.
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen;
- 9.
- Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen.
- 1.
- Festlegen von Personalentwicklungszielen;
- 2.
- Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden;
- 3.
- Ermitteln des Personalentwicklungsbedarfs und Veranlassen von Umsetzungsmaßnahmen;
- 4.
- Überprüfen und Bewerten der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung;
- 5.
- Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung.
(13) Zu jedem Handlungsbereich wird eine Situationsaufgabe gestellt, in der mindestens einer seiner Qualifikationsschwerpunkte den Kern bildet; darin sollen außerdem Qualifikationsinhalte aus Qualifikationsschwerpunkten der beiden anderen Handlungsbereiche sowie grundlegende Qualifikationen integrativ berücksichtigt werden. Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte der drei Handlungsbereiche mindestens einmal thematisiert werden. Zwei der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine Situationsaufgabe ist Gegenstand des Fachgesprächs nach Absatz 16.
(14) Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens drei Stunden, insgesamt nicht mehr als acht Stunden.
(15) Wurde in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Bewertung der Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
(16) Im Fachgespräch soll die zu prüfende Person Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen und deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, berufliche Aufgabenstellungen und Sachverhalte zu analysieren und zu strukturieren. Die Präsentation soll möglichst unter Nutzung von Präsentationstechniken erfolgen. Der zu prüfenden Personen sind 30 Minuten zur Bearbeitung der Situationsaufgabe und zur Vorbereitung der Präsentation einzuräumen. Das Fachgespräch soll für die zu prüfende Person höchstens 45 Minuten dauern, von denen höchstens 15 Minuten auf die Präsentation entfallen.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Suchhilfen: Logistikkonzept erstellen, Logistikprozesse optimieren, Wertschöpfungskette analysieren, Kapazitätsplanung mitwirken, Nachhaltige Logistik berücksichtigen, Prozesssteuerung verbessern, Betriebliche Organisation planen, stellen, alysieren, wirken, rücksichtigen