§ 17 LmhFortbPrüfV

Schriftliche Prüfung

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(1) Die schriftliche Prüfung umfasst alle Handlungsbereiche der §§ 7 bis 11.

(2) Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung werden aus der Beschreibung einer betrieblichen Situation abgeleitet. Die Aufgaben werden handlungsbereichsübergreifend gestellt.

(3) Die Bearbeitungszeit beträgt 300 Minuten.

Suchhilfen: Aufgaben aus betrieblicher Situation, handlungsbereichsübergreifende Aufgaben, Prüfung Dauer drei Stunden, Prüfungsaufgaben Praxisbezug, Prüfungszeit festgelegt, gaben