Inhaltsübersicht LederGerbAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Abschnitt 2
Abschluss- und Gesellenprüfung

§ 7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt von Teil 1
§ 9Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder
§ 11Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung
§ 12Inhalt von Teil 2
§ 13Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
§ 15Prüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik