§ 11 LebensMAusbV
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
📖
↗ Links
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Suchhilfen: bereits begonnene Ausbildung, Berufsausbildungsvertrag verlängern, Ausbildungszeit anrechnen lassen, Ausbildungsfortsetzung vereinbaren, bildung, rechnen, bildungsfortsetzung, einbaren