Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.7.2004 I 1742
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
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Zweiter Abschnitt Schadensfeststellung
- § 6 Nichtberücksichtigung saarländischer Vorauszahlungen
- § 7 Feststellung von Hausratverlusten
- § 8 Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Saarland
- § 9 Schadensberechnung bei Sparerschäden
- § 10 Frühere Feststellungen
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Dritter Abschnitt Ausgleichsleistungen
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Erster Titel Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
- § 11 Kürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung
- § 12 Anrechnung saarländischer Vorauszahlungen auf die Hauptentschädigung
- § 13 Verhältnis von saarländischen Aufbaudarlehen zur Hauptentschädigung
- § 14 Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente
- § 15 Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung
- § 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe
- § 17 Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen
- § 18 Hausratentschädigung
- § 19 Ausgleichsämter
- § 20 Sondervorschriften für die Verwendung von Mitteln
- § 21 Wiederaufnahme von Verfahren über Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
- § 22 Erstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
- § 23 Ausschließung von Ausgleichsleistungen
- § 24 Umrechnung von Franken in Deutsche Mark
- § 25 Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
- § 26
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Zweiter Titel Übergangsvorschriften
- § 27 Überleitung der saarländischen Unterhaltshilfe
- § 28 Übergangsregelung bei der Kriegsschadenrente
- § 29 Überleitung der Behördenorganisation im Saarland
- § 30 Überleitung anhängiger Verfahren
- § 31 Überleitung saarländischer Mittel auf den Ausgleichsfonds
- § 32 Überleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds
- § 33 Verwaltungskosten
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Vierter Abschnitt Sonstige und Schlußvorschriften