§ 4 LAP-mftDBwV

Einstellungsvoraussetzungen

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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und
2.
mindestens den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.

Suchhilfen: Hauptschulabschluss für Beamte, erforderliche Berufsausbildung Beamter, qualifizierter Bildungsstand für Beamte, Mindestanforderungen Vorbereitungsdienst, rufsausbildung