§ 16 LAP-mftDBwV
Verwaltungslehrgang
Im Verwaltungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben einschlägig sind, vertraut gemacht. Einzelheiten regelt der Lehrplan.