§ 36 LAP-htVerwDV
Einstellungsvoraussetzungen
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Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die gemäß § 5 Nummer 2 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Architektur mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern - ohne Praxis- und Prüfungssemester - an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen entsprechenden Master-Abschluss nachweisen.
Suchhilfen: Architekt Einstellungsvoraussetzung, wissenschaftliches Architekturstudium, Master Abschluss Architektur, acht Fachsemester Regelstudienzeit, Bewerber Architektur, nachweis Studium Architektur, Architekturstudium Voraussetzung, stellungsvoraussetzung, aussetzung