§ 25 LAP-hDBiblV

Übergangsregelung

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Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richten sich nach den bisherigen Vorschriften. Dies gilt für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte entsprechend.

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