§ 25 KWKG 2025

Kältespeicher

📖

Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.

Fußnoten

(+++ § 25: Zur Anwendung vgl. § 26 Abs. 1 KWKAusV +++)