§ 1 KSpTG

Zweck des Gesetzes

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Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer umweltverträglichen dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen, der Umwelt und des Klimas, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Ferner regelt dieses Gesetz die Genehmigung und den Betrieb von Kohlendioxidleitungen.

Suchhilfen: CO2 Speicherung, Kohlendioxid Lagerung, Untergrundspeicherung, CO2 Genehmigung, Kohlendioxid Leitung, Umweltverträgliche Speicherung, Klimaschutz Lagerung, grundspeicherung