§ 6c KrimLV
Eingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
📖
↗ Links
Wer in den gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität eingestellt wird, kann in das Amt der Kriminaloberkommissarin oder des Kriminaloberkommissars eingestellt werden, wenn haushaltsrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen.
Suchhilfen: Einsatz Cyberkriminalität, Gehobener Kriminaldienst Einstellung, Kriminaloberkommissar Cyber, Haushaltsrechtliche Einstellung, Kriminaldienst Cyberbereich, Einstellungsamt Kriminalität, Cyberkriminalität Dienststelle, stellung