§ 2 KrimLV

Schwerbehinderte Menschen

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§ 5 der Bundeslaufbahnverordnung gilt mit der Maßgabe, dass die besonderen gesundheitlichen Anforderungen berücksichtigt werden, die an Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst gestellt werden.

Suchhilfen: Schwerbehinderung Polizeidienst, Behinderung Gleichstellung Beamte, Dienstunfähigkeit wegen Behinderung, Behindertenvertretung Polizei, Ermäßigung Dienstposten bei Behinderung, Gesundheitsanforderungen Polizeivollzug, hinderung, hindertenvertretung, mäßigung