Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise
Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
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Inhalt
- Eingangsformel
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1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
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2. Abschnitt Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
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3. Abschnitt Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
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4. Abschnitt Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
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5. Abschnitt Zuständigkeiten
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6. Abschnitt Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
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7. Abschnitt Vorschriften für Kraftstoffhändler
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8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
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9. Abschnitt Schlußvorschriften