§ 1 KPAnG
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- „Kraftstoffe“ sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe,
- 2.
- „öffentliche Tankstellen“ Tankstellen nach § 47k Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.