§ 1 KOV

📖

Der Bund trägt die Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in den Versorgungskrankenanstalten der Länder im Wege der Erstattung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Suchhilfen: Heilbehandlung Erstattung, Krankheitskosten erstattet, Versorgungsberechtigte Krankenbehandlung, Krankenhauskosten Rückerstattung, Bund trägt Behandlungskosten, Erstattung von Versorgungskosten, stattung, handlungskosten, sorgungskosten