§ 26 KONSENS-G Zahlungsverfahren ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Zahlungsverpflichtungen und die umzulegenden Aufwendungen nach § 24 sind zu verrechnen.