§ 12 KochAusbV
Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
↗ Links
- 1.
- eine Menüplanung und einen Arbeitsablaufplan für ein Drei-Gänge-Menü für sechs Personen zu erstellen und umzusetzen,
- 2.
- als ersten Gang eine warme oder kalte Vorspeise oder eine Suppe als Vorspeise zuzubereiten und anzurichten,
- 3.
- als zweiten Gang ein Hauptgericht aus Schlachtfleisch, Wild, Hausgeflügel oder Fisch, aus einer gezogenen Soße, aus zwei Gemüsebeilagen unter Verwendung von verschiedenen Garverfahren und aus einer Sättigungsbeilage zuzubereiten und anzurichten,
- 4.
- als dritten Gang ein Dessert mit einer Cremespeise und mit einer gefrorenen oder einer gebackenen Komponente zuzubereiten und anzurichten,
- 5.
- die Menükunde zu berücksichtigen,
- 6.
- die Verkaufsfähigkeit der zubereiteten Speisen und Gerichte sicherzustellen,
- 7.
- die Hygieneanforderungen insbesondere an Lebensmittel mit speziellen Hygieneanforderungen und an Geräte zu beachten,
- 8.
- die zeitlichen Vorgaben einzuhalten,
- 9.
- nachhaltig mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Energie und Wasser umzugehen,
- 10.
- Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einzusetzen sowie
- 11.
- die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu berücksichtigen.
(2) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Gegenstand der Arbeitsaufgabe ist die Planung, die Zubereitung und das Anrichten eines Drei-Gänge-Menüs.
- 1.
- Schlachtfleisch zum Auslösen,
- 2.
- Wild zum Auslösen,
- 3.
- Fisch zum Filetieren oder
- 4.
- Hausgeflügel zum Auslösen.
(4) Von den beiden Warenkörben wird vom Prüfungsausschuss ein Warenkorb ausgewählt und dem Prüfling wird zu Beginn der Prüfung mitgeteilt, welchen Warenkorb er verwenden muss. Zunächst muss der Prüfling einen Arbeitsablaufplan für ein Drei-Gänge-Menü mit dem ausgewählten Warenkorb erstellen. Danach wird mit ihm ein fallbezogenes Fachgespräch über die Menüplanung geführt. Anschließend muss der Prüfling das Drei-Gänge-Menü zubereiten und anrichten.
(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden. Für die Erstellung des Arbeitsablaufplans sind dem Prüfling 45 Minuten Zeit zu geben. Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
(6) Bewertet werden nur der Arbeitsablaufplan, die im Fachgespräch erbrachten Leistungen und die Arbeitsaufgabe.
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