Zum Inhalt springen
Bundesrecht.app
Gesetze Suche ⚙
Gesetze/ KnVAusbauV /Abschnitt III – Krankenversicherung der Rentner

§ 5 KnVAusbauV

📖 Am Stück lesen

-

← Zurück § 4 ☰ Weiter → § 6

Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung – ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Keine Cookies, kein Tracking.

Impressum · Datenschutz