§ 10 KNV-V

Erstmalige Anwendung

📖

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Vorhaben, bei denen die Vollständigkeit der Antragunterlagen vor dem 1. Mai 2015 von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.

Suchhilfen: Ausnahme bei altem Antrag, Erstmalige Anwendung Verordnung, wendung, ordnung