§ 9 KlärEV
Antragstellung
Die Entschädigungen nach § 11 Abs. 1 des Düngegesetzes wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich bei der Bundesanstalt zu stellen.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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