Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
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Inhalt
- § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
- § 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
- § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
- § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- § 5 Mitteilungen an das Jugendamt
- § 6 Beratung im medizinischen Kinderschutz