§ 9 KInvFG

Verwaltungsvereinbarung

Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Inanspruchnahme der Finanzhilfen ist an das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung gebunden.

Suchhilfen: Durchführungsbestimmungen, Verfahrensregelung, Fördermittel Bedingungen, Hilfen beantragen, Umsetzungsgesetz Verfahren, führungsbestimmungen, fahrensregelung, dingungen, antragen, fahren