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    Gesetze/ KInvFG /Kapitel 2 – Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes

    § 14 KInvFG

    Förderquote, Bewirtschaftung und Prüfung der Mittelverwendung

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    ↗ Links
    • gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
    • dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
    • buzer.de – Änderungshistorie

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    § 4 Absatz 1 und 3, § 6 Absatz 1 und 2 sowie § 7 gelten auch für Finanzhilfen gemäß § 10 Satz 2.

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