§ 6 KInvFErrG
Rechnungslegung
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Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens. Sie ist als Übersicht der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.
Rechnungslegung
Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens. Sie ist als Übersicht der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.