Eingangsformel TierErzHaVerbG
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TierErzHaVerbG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 G v. 20.12.2022 I 2752
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026