§ 10 KfzMechaAusbV 2013
Fortsetzung der Berufsausbildung
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Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker und zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin kann ab dem dritten Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf zum Kraftfahrzeugmechtroniker und zur Kraftfahrzeugmechtronikerin nach dieser Verordnung fortgesetzt werden.
Fußnoten
§ 10 Kursivdruck: Müsste richtig lauten "Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin"
Suchhilfen: Beruf wechseln Kfz, Mechatroniker Ausbildung, Kraftfahrzeugmechatroniker werden, Ausbildungswechsel nach Mechaniker, Drittes Ausbildungsjahr Fortsetzung, Kfz‑Ausbildung weiterführen, bildung, setzung, führen