§ 10 KfzHV

Antragstellung

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Leistungen sollen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug und die behinderungsbedingte Zusatzausstattung sowie vor Beginn einer nach § 8 zu fördernden Leistung beantragt werden. Leistungen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungstellung zu beantragen.

Suchhilfen: Kfz‑Hilfsmittel Antrag, Förderung vor Fahrzeugkauf beantragen, Technische Überprüfung beantragen, Zusatzausstattung beantragen, Förderantrag vor Kaufabschluss, Fördermittel rechtzeitig beantragen, antragen, prüfung, satzausstattung