§ 2 KDVErstattV
Tagegeld, Übernachtungsgeld
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Für das Tage- und Übernachtungsgeld gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Tagegeld, Übernachtungsgeld
Für das Tage- und Übernachtungsgeld gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.