§ 5 KBV

Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht

📖

Bei Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht wird die Steuer für den Entrichtungszeitraum, in den das Ende der Steuerpflicht fällt, auf null Euro festgesetzt, wenn der neu festzusetzende Betrag weniger als 5 Euro betragen würde. Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerschuldner die Steuer in geänderter Höhe neu festgesetzt wird.

Suchhilfen: Kraftfahrzeugsteuer beenden, Steuerpflicht Ende, Steuer Nullsetzung, Kfz-Steuer Rückzahlung, Steuerbetrag unter 5 Euro, Steuer neu festsetzen, enden