§ 38 KapResV
Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten
↗ Links
- 1.
- die Teilnahmevoraussetzungen und Festlegungen nach § 9 Absatz 2, einschließlich eines Hinweises auf die Anforderungen nach § 9 Absatz 1 und die Standardbedingungen nach § 37 Absatz 1 Nummer 1; wobei die Veröffentlichung spätestens einen Monat vor der jeweiligen Bekanntmachung nach § 11 erfolgen soll,
- 2.
- die Entscheidung über die Zuschläge und die Höhe des Zuschlagswerts nach § 18; wobei die Veröffentlichung spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung erfolgen soll und folgende Angaben erforderlich sind:
- a)
- der Gebotstermin der Ausschreibung, für die die Zuschläge erteilt werden, und
- b)
- die Namen der Bieter, die einen Zuschlag erhalten, einschließlich der Nummer der Anlage im Marktstammdatenregister, der Reserveleistung sowie einer eindeutigen Zuschlagsnummer.
- 1.
- die nach Absatz 1 zu veröffentlichenden Informationen,
- 2.
- jeden Verstoß von Betreibern von Kapazitätsreserveanlagen gegen § 3; wobei die Mitteilung die betroffene Kapazitätsreserveanlage, den Betreiber und die Norm, gegen die verstoßen wurde, enthalten muss,
- 3.
- die Vertragsbeendigungen nach § 22,
- 4.
- die Aktivierung nach § 25,
- 5.
- den Abruf nach § 26,
- 6.
- jede Nichtverfügbarkeit im Fall der §§ 25 bis 29; wobei die Mitteilung die betroffene Kapazitätsreserveanlage, den Betreiber und, sofern den Übertragungsnetzbetreibern bekannt, die Ursache der Nichtverfügbarkeit enthalten muss, und
- 7.
- die Vereinnahmung von Vertragsstrafen nach den §§ 34 und 36.
(3) Die Übertragungsnetzbetreiber teilen den Bietern, deren Gebote nach § 17 vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden sind, und den Bietern, die keinen Zuschlag nach § 18 erhalten haben, die Gründe für den Ausschluss oder die Nichtbezuschlagung mit. Die Mitteilung nach Satz 1 hat zu erfolgen, sobald die Übertragungsnetzbetreiber die Zuschläge nach § 18 erteilt und alle bezuschlagten Bieter die Zweitsicherheit nach § 10 Absatz 2 geleistet haben.
Suchhilfen: Kapazitätsreserve veröffentlichen, Zuschlag Bekanntmachung, Netzbetreiber Mitteilungspflicht, Verstoß Kapazitätsreserve melden, Vertragsende Kapazitätsreserve, Aktivierung Kapazitätsreserve melden, Abruf Kapazitätsreserve informieren, öffentlichen, kanntmachung