§ 19 KAPrüfbV
Erläuterungen
📖
↗ Links
Ob und inwieweit im Prüfungsbericht
- 1.
- die Bilanzposten einschließlich Eventualverbindlichkeiten und anderen Verbindlichkeiten,
- 2.
- die Angaben unter dem Bilanzstrich und
- 3.
- die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Fußnoten
(+++ §§ 15 bis 20: Zur Anwendung vgl. § 44 Abs. 1 Satz 3 +++)
Suchhilfen: Bilanzposten erläutern, Eventualverbindlichkeiten erklären, Gewinn‑Verlust‑Rechnung erläutern, Prüfungsbericht Vergleich Vorjahr, Wesentlichkeit prüfen, Abschlussprüfer Erläuterungspflicht, Bilanzstrich Angaben erklären, klären, gaben