§ 8 KapAusstV Anzuwendende Vorschriften ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung gemäß § 165 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gelten die §§ 2 bis 4 und 6 entsprechend.