§ 159a KAGB
Feststellung des Jahresabschlusses
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Der Jahresabschluss einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen.
Suchhilfen: Abschluss feststellen, Geschlossener Publikumsfonds Abschluss, Finanzbericht vorlegen, Gesellschafter Jahresabschluss, legen