§ 9 KAEAnO
📖
↗ Links
(1) Die Erhebung von Konzessionsabgaben nach Maßgabe der §§ 2 und 3 dieser Anordnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Preisbehörde noch keine Ausnahmebewilligung zur Erhebung der bis zum Tag der Verkündung dieser Anordnung gezahlten, zurückgestellten oder vereinbarten Konzessionsabgabe erteilt hatte.
(2)
Suchhilfen: Preisbehörde Zuständigkeit, Konzessionsabgabe erheben, Abgabe zurückstellen, Konzessionsabgabe Pflicht, Ausnahme von Abgabe, heben, stellen