§ 4b JVEG
Elektronische Akte, elektronisches Dokument
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In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das Verfahren gelten, in dem der Anspruchsberechtigte herangezogen worden ist.
Suchhilfen: elektronische Unterlagen, digitale Dokumentenverwaltung, elektronische Rechtsakte, digitaler Vorgang, lagen