§ 5 JMBStiftG Organe der Stiftung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Organe der Stiftung sind 1.der Stiftungsrat 2.der Direktor oder die Direktorin 3.der Beirat.