§ 6 JFAngAusbV

Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

📖

(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.

(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.

(4) Den jeweiligen Zeitpunkt der Teile 1 und 2 legt die zuständige Stelle fest.

Suchhilfen: Ausbildungshalbjahr Prüfung Teil 1, Berufsausbildung Prüfung Teil 2, Prüfung Aufteilung zwei Teile, Prüfung Termin festlegen, Prüfung Teil 1 viertes Halbjahr, rufsausbildung, teilung