§ 12 JFAngAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

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Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Fachliche Sachbearbeitung“,
2.
„Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Suchhilfen: Fachliche Sachbearbeitung Prüfung, Nachlassauskunft erteilen, Betreuungsgerichtliche Auskunft, teilen