§ 2 JArbSchUV
Untersuchungsberechtigungsschein
📖
↗ Links
Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.
Suchhilfen: Kostenübernahme ärztliche Untersuchung, Jugendarbeitsschutz Untersuchungskosten, Arzt Kostenforderung Nachweis, Erstattung Untersuchungskosten Jugend, Untersuchungsbescheinigung für Kosten, Kostenübernahme Jugenduntersuchung, suchung, suchungskosten, stattung, suchungsbescheinigung