Art 11 JüdMilSeelsVtr
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Vorschriften und Richtlinien des Militärbundesrabbiners müssen sich im Rahmen des religiösen Selbstbestimmungsrechts des Zentralrats der Juden in Deutschland halten. Soweit sie auch staatliche Verhältnisse betreffen, bedürfen sie der Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung.
Suchhilfen: Militärseelsorge, Militärischer Rabbiner, Religiöse Selbstbestimmung im Militär, Zustimmung Verteidigungsministerium, Bundeswehr Seelsorge, stimmung