| 1 | Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden
- b)
- Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen
- c)
- Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen
- d)
- Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen
- e)
- Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen
- f)
- Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen
- g)
- Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen
- h)
- betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen
- i)
- eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken
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| 2 | Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- b)
- Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
- c)
- Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- d)
- Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen
- e)
- Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen
| 3 | |
- f)
- Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten
- g)
- Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten
- h)
- Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren
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| 3 | Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen
- b)
- Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen
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- c)
- technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen
- d)
- Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen
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| 4 | Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren
- b)
- Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden
| 5 | |
- c)
- systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben
- d)
- Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen
- e)
- Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen
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| 5 | Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
| 4 | |
- b)
- Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
- c)
- im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
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| 6 | Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten
- b)
- Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren
| 6 | |
- c)
- Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen
- d)
- Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz beraten
- e)
- Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen
| | 6 |
| 7 | Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren
- b)
- Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren
- c)
- Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen
- d)
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen
- e)
- Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen
- f)
- Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
| 7 | |
| 8 | Analysieren von Anforderungen an IT-Systeme (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- Geschäftsprozesse von Kunden und Kundinnen im Hinblick auf die Anforderungen an IT-Systeme analysieren
- b)
- Organisationsstruktur, Informationswege und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Kundenunternehmens auftragsbezogen analysieren
| 6 | |
- c)
- IT-Systeme erfassen und nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit der IT-Systeme bewerten
- d)
- Schnittstellen und Datenbestände analysieren sowie Hilfsmittel zur Datenanalyse bereitstellen
- e)
- Realisierungsmöglichkeiten der Kundenanforderungen in Absprache mit den beteiligten Organisationseinheiten abschätzen und dabei Kapazitäten, Ressourcen und Termine berücksichtigen
| | 12 |
| 9 | Entwickeln und Umsetzen von Beratungsstrategien (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
- Kundenpotenzial analysieren und Kundenbeziehungen gestalten
- b)
- Kundenwünsche und -erwartungen mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
| 8 | |
- c)
- Produkte und Dienstleistungen aus technischer und kaufmännischer Sicht präsentieren sowie Kunden und Kundinnen bei der Auswahl beraten
- d)
- Strategien der Konfliktvermeidung und im Bedarfsfall des Konfliktmanagements anwenden
- e)
- Kundenreklamationen im Bedarfsfall bearbeiten
- f)
- Kunden und Kundinnen nach Leistungserbringung beraten und unterstützen
| | 10 |
| 10 | Entwickeln von Konzepten für IT-Lösungen und Koordinieren von deren Umsetzung (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
- Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer, IT-sicherheitsrelevanter und rechtlicher Aspekte entwickeln und bewerten
| 4 | |
- b)
- Kosten-Nutzen-Analyse für Kunden und Kundinnen erstellen
- c)
- Kunden und Kundinnen hinsichtlich Lösungsmöglichkeiten unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Erweiterbarkeit und des Wartungsaufwandes beraten
| | 10 |
| | - d)
- Abstimmungsprozesse gestalten
- e)
- Umsetzung der Lösung veranlassen und koordinieren oder selbständig realisieren
- f)
- Systeme und Serviceleistungen bereitstellen
- g)
- Produktschulungen planen und durchführen
| | |
| 11 | Erstellen von Angeboten und Abschließen von Verträgen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | - a)
- Vertragsarten und ihre rechtliche und kaufmännische Bedeutung erläutern
- b)
- Kosten für Eigen- und Fremdleistungen sowie Angebotspreis ermitteln
- c)
- Serviceleistungen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kalkulieren
| 2 | |
- d)
- Angebote gemäß Kundenanforderung unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibung und interner Vorgaben erstellen
- e)
- rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz und zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, einhalten
- f)
- Finanzierungsarten unterscheiden und Kunden und Kundinnen über Finanzierungsmöglichkeiten beraten
- g)
- Vertragsverhandlungen führen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten
- h)
- Ergebnisse für die nachhaltige Gestaltung der Kundenbeziehungen aufbereiten
| | 6 |
| 12 | Anwenden von Instrumenten aus dem Absatzmarketing und aus dem Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) | - a)
- Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beobachten und dabei Instrumente der Marktanalyse nutzen
- b)
- an der Entwicklung und Durchführung von Absatzmarketingmaßnahmen mitwirken
- c)
- Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen sowie die damit verbundenen Kosten ermitteln und beurteilen
- d)
- Kundendaten systematisch auswerten und für die Durchführung von vertrieblichen Maßnahmen nutzen
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| 13 | Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) | - a)
- Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
- b)
- Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung unter Nutzung von branchenüblichen Kennzahlen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
- c)
- Daten für das Rechnungswesen beschaffen und aufbereiten sowie betriebliche Kennzahlen ermitteln
- d)
- Kosten für Eigen- und Fremdleistungen kalkulieren
- e)
- Instrumente des Forderungs- und Verbindlichkeits-Managements anwenden
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| 14 | Beschaffen von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) | - a)
- Bedarf an IT-Produkten und an Dienstleistungen ermitteln
- b)
- Produktinformationen einholen und unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
- c)
- Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen, vergleichen und bewerten
| 2 | |
- d)
- Vertragsarten, insbesondere Lizenzmodelle, unterscheiden und auswählen
- e)
- Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung von Vollmachten führen
- f)
- Bestellvorgänge planen und durchführen sowie Lieferungen und Leistungen kontrollieren
- g)
- Maßnahmen bei Vertragsstörungen unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen und betrieblichen Vorgaben ergreifen
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