§ 96 IRG

Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

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Nach Maßgabe der §§ 94 und 95 zulässige Ersuchen eines Mitgliedstaates sind zu bewilligen. Wird ein Ersuchen wegen Unzulässigkeit abgelehnt, ist die ablehnende Bewilligungsentscheidung zu begründen.

Suchhilfen: Sicherstellungsmaßnahme beantragen, Ersuchen Bewilligung, EU‑Staat Sicherstellungsmaßnahme, Unzulässiges Ersuchen, Genehmigung von Sicherungsmaßnahmen, Zustimmung zu Sicherstellungsantrag, Ablehnungsbegründung bei Ersuchen, antragen, suchen, willigung, stimmung, lehnungsbegründung